Allgemeine Mietbedingungen Ferienwohnung Sonnenseite

1. Mietgegenstand

Vermietet wird die Ferienwohnung „Sonnenseite“, Thurnerstraße 5, Wohnung Nr. 7, 78136 Schonach im Schwarzwald.

Die Wohnung ist vollständig möbliert und ausgestattet. Die Ausstattung ergibt sich aus der Beschreibung auf der Website:

www.sonnenseite-schonach.de

Der private Wellnessraum mit Infrarotsauna befindet sich eine Etage unterhalb der Ferienwohnung und ist über das Treppenhaus erreichbar.

Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung.

2. Nutzung der Ferienwohnung

Die Ferienwohnung wird ausschließlich zu Urlaubszwecken vermietet.

Die Nutzung ist nur für die im Mietvertrag angegebene Personenzahl erlaubt.

Eine Untervermietung oder Überlassung an Dritte ist nicht gestattet.

3. An- und Abreise

Die Ferienwohnung steht am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung.

Am Abreisetag ist die Wohnung bis spätestens 10:00 Uhr zu verlassen.

Der genaue Zeitpunkt der Schlüsselübergabe ist spätestens zwei Tage vor Anreise mit der Gästebetreuung vor Ort abzustimmen.

4. Mietpreis, Endreinigung und Kurtaxe

Der vereinbarte Mietpreis beinhaltet die Endreinigung.

Die örtliche Kurtaxe ist nicht im Mietpreis enthalten und wird gemäß der Satzung der Gemeinde Schonach erhoben.

Informationen zur Höhe der Kurtaxe sind unter
www.hochschwarzwald.de
abrufbar.

5. Zahlungsbedingungen

Nach Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung von 30 % des Mietpreises zu leisten.

Der Restbetrag ist spätestens 4 Wochen vor Anreise zu zahlen.

Bei kurzfristigen Buchungen (unter 4 Wochen vor Anreise) ist der gesamte Mietpreis sofort fällig.

6. Rücktritt / Stornierung (nur für Direktbuchungen)

Diese Stornobedingungen gelten ausschließlich für Direktbuchungen über die Website des Vermieters oder per direkter Anfrage.

Bei Buchungen über Vermittlungsplattformen (z. B. Booking.com oder Airbnb) gelten ausschließlich die jeweiligen Stornobedingungen der Plattform.

Bei Stornierung gelten folgende Gebühren:

bis 42 Tage vor Anreise: kostenlos

41–33 Tage vor Anreise: 30 % des Mietpreises

32–22 Tage vor Anreise: 50 % des Mietpreises

21–12 Tage vor Anreise: 70 % des Mietpreises

ab 11 Tage vor Anreise oder bei Nichtanreise: 90 % des Mietpreises

Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

Der Gast kann einen Ersatzmieter stellen, der den Vertrag zu gleichen Bedingungen übernimmt.

7. Sorgfaltspflicht

Die Gäste verpflichten sich, die Ferienwohnung sowie das Inventar pfleglich zu behandeln.

Entstehende Schäden sind dem Vermieter unverzüglich zu melden.

Der Gast haftet für Schäden, die durch ihn oder seine Mitreisenden verursacht wurden.

Rauchen sowie das Mitbringen von Haustieren sind in der Ferienwohnung nicht gestattet.

8. Hausordnung

Die im Haus ausgehängte Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrages und von allen Gästen zu beachten.

9. WLAN-Nutzung

Der Vermieter stellt den Gästen einen WLAN-Zugang zur Verfügung.

Ein Anspruch auf störungsfreien Betrieb besteht nicht.

Der Gast verpflichtet sich, das WLAN ausschließlich im Rahmen der geltenden Gesetze zu nutzen.

Insbesondere ist es untersagt:

urheberrechtlich geschützte Inhalte illegal herunterzuladen oder zu verbreiten

rechtswidrige Inhalte abzurufen oder zu verbreiten

Der Gast stellt den Vermieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechtswidrigen Nutzung entstehen.

10. Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

Für Verlust oder Beschädigung persönlicher Gegenstände der Gäste wird keine Haftung übernommen.

11. Höhere Gewalt

Sollte die Nutzung der Ferienwohnung aufgrund von Umständen höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Strom- oder Wasserausfall) nicht möglich sein, haftet der Vermieter nicht für daraus entstehende Schäden.

12. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Mietbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

13. Rechtswahl und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht.

Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Vermieters.