Ist die Ferienwohnung zu Ihrem Wunschtermin noch frei? Was kostet Ihr Urlaub?

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Im Preis enthalten sind

  • Benutzung Ihrer privaten Infrarotsauna

  • Geschirrtücher, Spülmittel, Geschirrspültabs etc.

  • Nebenkosten (Strom, Heizung, Wasser)
  • Endreinigung
  • bei Bedarf Kinderbett
  • Gratis WLAN

weitere Informationen

  • Bettwäschepaket und/oder Handtuchpaket können extra dazu gebucht werden.

  • Die Kurtaxe ist nicht im Preis enthalten.
Mietbedingungen
1. Mietgegenstand
Vermietet wird die Ferienwohnung Sonnenseite, Thurnerstraße 5 (Wohnung Nr. 7), 78136 Schonach. Die Räume sind mit dem Zubehör eingerichtet wie auf der Website der Ferienwohnung www.sonnenseite-schonach.de beschrieben. Der Wellnessraum mit Infrarotsauna befindet sich ein Stockwerk unterhalb der Ferienwohnung und ist über eine Treppe im Hausflur zu erreichen. Die Entfernung zwischen Ferienwohnung und Wellnesraum beträgt ca. 10 Meter. Wir empfehlen, Saunatücher bzw. Bademäntel von zu Hause mitzubringen.
2. Anreise und Abreise
Der Anreisezeitpunkt ist zwecks Schlüsselübergabe mit der Gästebetreuerin vor Ort spätestens 2 Tage vor Anreise abzustimmen. Die Kontaktdaten befinden sich im Anschreiben. Die Anreise erfolgt grundsätzlich nachmittags, die Abreise vormittags.
3. Endreinigung und Kurtaxe
Die Endreinigung ist bereits im Mietpreis enthalten. Die Kurtaxe ist nicht im Preis enthalten. Kurtaxesätze s. www.hochschwarzwald.de/Kurtaxe
4. Sorgfaltspflichten
Das Mitbringen von Haustieren und das Rauchen in der Wohnung sind nicht gestattet. Die Mieter haben die Mieträumlichkeiten und die Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln. Schuldhaft verursachte Schäden haben die Mieter zu ersetzen. Die Mieter sind verpflichtet, bei Bezug der Räumlichkeiten, die Einrichtung auf ihre Vollständigkeit und ihre Gebrauchstauglichkeit hin zu überprüfen und Beanstandungen unverzüglich gegenüber dem Vermieter geltend zu machen. Während der Mietzeit eintretende Schäden haben die Mieter ebenfalls unverzüglich zu melden. Kommen die Mieter diesen Pflichten nicht nach, steht ihnen eine Mietminderung wegen dieser zu beanstandenden Punkte nicht zu
5. Hausordnung
Die Mieter sind verpflichtet, sich an die Hausordnung zu halten, die im Hausflur des Gebäudes aushängt.
6. Rücktritt
Im Falle eines Beherbergungsverbotes im Mietzeitraum in Baden-Württemberg vor Beginn des Aufenthalts werden dem Mieter sämtliche Zahlungen erstattet. Hat der Mieter den Aufenthalt bereits angetreten, werden die Zahlungen anteilig erstattet. Schadenersatzansprüche wie z.B. Kosten einer Ersatzunterkunft sind ausgeschlossen. Der Mieter ist berechtigt, vor Mietbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle eines solchen Rücktritts wird vom Vermieter folgende Entschädigung geltend gemacht: Kostenlose Stornierung bis 42 Tage vor Reiseantritt. Rücktritt 41 Tage bis 33 Tage vor Mietbeginn 30 % des Mietpreises (MP), 32 Tage bis 22 Tage vor Mietbeginn 50 % des MP, 21 Tage bis 12 Tage vor Mietbeginn 70 % des MP, 11 Tage vor Mietbeginn bis Mietbeginn 90 % des MP. Dem Mieter wird hiermit ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale. Der Mieter hat das Recht, einen Ersatzmieter zu stellen, der die Wohnung in vollem Umfang übernimmt. Dafür kann eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 EUR berechnet werden. Rücktrittsgebühren werden dann nicht erhoben.
7. Zahlungsweise
Der Mieter hat sofort ab Abschluss des Mietvertrages eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Gesamtmietpreises zu zahlen. Der Restbetrag muss spätestens 4 Wochen vor Mietbeginn beim Vermieter eingegangen sein. Der Vermieter behält sich vor, im Falle nicht rechtzeitiger Zahlungen vom Mietvertrag zurückzutreten. Der Vermieter ist dann berechtigt, eine Entschädigung geltend zu machen, und zwar nach den Pauschalen gemäß Ziffer 6 dieses Vertrages.
8. Schlüssel
Dem Mieter werden bei Mietbeginn folgende Schlüssel übergeben: 1 Haustürschlüssel, 1 Wohnungsschlüssel für den Eingang über den Hausflur, 1 Wohnungsschlüssel für den Eingang über die Terrasse, 1 Schlüssel für den Abstellraum neben dem Balkon, 1 Schlüssel für die Benutzung des privaten Wellnessraums mit Infrarotsauna.
9. Haftung
Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für unerlaubte Handlungen. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Vermieter für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Organe, Angestellte und Arbeitnehmer sowie für Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
10. Datenschutz
Der Vermieter verpflichtet sich, bei postalischer Versendung von Grußkarten (insb. Weihnachtskarten mit Rabattaktion) Ihre Adressdaten nicht an Dritte, z.B. Druckerei, weiterzugeben. Bitte teilen Sie dem Vermieter mit, wenn Sie keine Werbung per Post erhalten wollen.
11. Nutzungsvereinbarung über die Nutzung eines Internetzugangs über WLAN
a. Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN
Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
b. Zugangsdaten
Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.
c. Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät
gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine
Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
d. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:
• das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen;
• keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen;
• die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;
• keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
• das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.
Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.
12. Schriftform
Änderungen und Ergänzungen dieser Mietbedingungen sind auf der Seite www.sonnenseite-schonach.de ersichtlich.
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt haben würden, wenn sie den Punkt bedacht hätten.
14. Rechtswahl
Es findet deutsches Recht Anwendung.